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„Die Mark Waldhausen.“
Vom 16. Jahrhundert bis ins Jahr 1839 existierte die Mark Waldhausen an welcher die damaligen Orte Niedernhausen, Billings, Meßbach und Nonrod Anteil hatten. Die Bewohner dieser Orte wurden in jener Zeit in alten Urkunden auch als "Weller" bezeichnet womit man die Leute aus dem Wald meinte. Das Weistum jener sogenannten Mark Waldhausen ist durch einen glücklichen Zufall erhalten geblieben. Es handelt sich um eine Urkunde vom 28. September des Jahres 1507 welche im Staatsarchiv Darmstadt aufbewahrt wird.
Die Urkunde enthält in 15 Punkten unterschiedliche Regelungen und rechtliche Vorschriften
für die Bewohner. Im Einzelnen sind diese im Rahmen dieser Homepage nicht wiedergegeben
können aber jederzeit im Staatsarchiv eingesehen werden bzw. sind im Rahmen anderer
Publikationen bereits ausführlich erläutert worden.
Herr Dr. Georg Spalt geht in seiner Publikation "Die Gemeinde Fischbachtal und ihre
Ortsteile" davon aus, dass es sich bei obiger Urkunde nicht um das vollständige Weistum
handeln kann. Im Vergleich zu anderen Weistümern fehlen hierin wichtige und notwendige
Bestimmungen. So ist zum Beispiel keine Aussage über die Zusammensetzung des Märkergerichtes
getroffen worden.
Dr. Georg Spalt gelangt zu der Vermutung, die vorliegende Urkunde
sei eventuell von einem Vertreter des Amtes Lichtenberg nachträglich und unvollständig
verfasst worden. Er hält es für möglich, dass auch Lichtenberg und Oberhausen bis
zur Verleihung der Stadtrechte zur Mark Waldhausen gehörig waren.
In dem Märkerrecht werden auch einige Flurnamen überliefert, wie zum Beispiel der
"Spitze Stein" und ein sogenannter "Gürnsbüel" welcher eventuell mit dem heutigen
"Gernböhl" identisch ist. Ob mit dem sogenannten "Leichtweg" eventuell ein alter
Leichenweg gemeint ist bleibt unbekannt.
Interessanterweise kann man aus dem Märkerrecht
auch ersehen welche Herren in den genannten Orten berechtigt waren. Den größten Anteil
hatten die Grafen von Katzenelnbogen (ab 1479 die jeweiligen Hessischen Landgrafen)
und die Landschad von Stein- ach (die sich einst auch Bligger von Steinach nannten.
Einer ihrer Vorfahren war ein umtriebiger Raubritter den man in der Bevölkerung als
"Landschad" titulierte - später trugen die Mitglieder dieser Familie diesen Namen
als „Ehrentitel".)
Wie die Bligger zu den recht umfangreichen Rechten an den betroffenen
Orten gelangten ist wohl noch unklar. Die Bligger von Steinach sind mit Bligger III
(1152 bis 1210) als Minnesänger berühmt geworden. Diese Tradition zeigte sich auch
in ihrem Wappenbild welches eine Harfe als Zeichen zeigte. Die Stammlande, in unserer
Nähe, der Bligger befanden sich in Steinach, dem heutigen Neckarsteinach, in unmittelbarer
Nachbarschaft der Herren von Hirschhorn. Zwischen den Orten Heddesbach und Brombach
liegen noch heute die schwer erkennbaren Reste einer ehemaligen Burganlage der Bligger,
die sogenannte Harfenburg. - Soweit der kleine Ausflug zu den Bligger oder Landschad
von Steinach nun aber zurück zu den Märkerrechten.
Neben den genannten waren auch noch die Herren von Wallbrunn (aus dem Ernsthofener
Wasserschloss), das Stift zum Heiliggeist zu Heidelberg, die Ritter von Rodenstein,
das Haus Mosbach zu Lindenfels, die Kalbe von Reinheim und die Rucker von Ruckershausen
berechtigt.
Im Siegel der Mark Waldhausen, welches aus dem Jahre 1536 überliefert
ist, finden wir ein Bild der ehemaligen St. Josten Kapelle. Dieses Siegel blieb (in
modifizierter Form) bis in die Gegenwart bei der ehemaligen Gemeinde Niedernhausen
bestehen.
In dem 1862 veröffentlichten Buch "Die Wüstungen im Großherzogtum Hessen, Provinz
Starkenburg" des Heimatkundlers Justin Wagner hält dieser "Waldhausen" noch für eine
Wüstung, also einen erloschenen Ort (von denen es in der weiteren Umgebung einige
gegeben haben mag von welchen manche wohl noch der Entdeckung harren). Wagner vertrat
im erwähnten Buch die Ansicht man könne die Spuren der ehemaligen Siedlung noch er-
kennen. Neuere Quellen gehen davon abweichend aus es handele sich hierbei um die
Überreste eines großen Brandes in Niedernhausen. Dieser Brand ereignete sich wohl
im Jahre 1607 als 8 Häuser mit Nebengebäuden ein Opfer der Flammen geworden waren.
Der Name Waldhausen war wohl passend getroffen, es handelte sich vornehmlich um sehr
kleine Siedlungen mitten im Wald gelegen. In damaliger Zeit war die Bewaldung unserer
Gegend sicherlich sehr viel dichter und vollständiger als heute. In alten Urkunden
ist so auch kaum von Niedernhausen zu lesen sondern meist von Hausen oder Waldhausen.
Im Grunde also Hausen im Wald - vereinfacht gesagt. In einer früheren Publikation
ist von ca. 120 Einwohnern die Rede was in etwa auch der Zahl der Lichtenberger (mit
Oberhausen) Einwohner entsprochen haben mag. Im Übrigen sprechen die Einheimischen
Niedernhäuser noch heute in ihrem Dialekt von "Hause" - in Niedernhausen wohnt eigentlich
niemand höchstens in "Owwerhause", also in Oberhausen.
Die Mark Waldhausen hatte bis in das Jahr 1839 bestand, mit einer Urkunde vom 14. Mai jenes Jahres wird die Mark unter den beteiligten Markorten aufgeteilt. Maßgebend für die Aufteilung war hierbei die Zahl der Ortsbewohner zum Stichtag 16. Juni 1823.
Folgende Aufteilung wurde vorgenommen =
Niedernhausen 841,425 Morgen
Billings 280,120 Morgen
Messbach 171,214 Morgen
Nonrod 134,027 Morgen
Gesamtfläche also 1.426,786 Morgen.
Die Felder und Baumbestände wurden zudem noch geschätzt und untereinander abgegolten.
Waldhausen
? So stand es zu Beginn. Waldhausen war also nach heutigen Erkenntnissen kein einzelner
Ort sondern eine gemeinsame Bezeichnung für die in der Mark mit jenem Namen zusammengeschlossenen
Dörfer Hausen, Billings, Messbach und Nonrod.